Justizwillkür und das Verbrechen
am Menschen.
Update
Historischer Freispruch für Manfred Genditzki
am 07. Juli 2023
Das Landgericht München I und die zuständige Strafprozesskammer unter dem Vorsitz von Richterin Elisabeth Ehrl sprechen den wegen “Mordes” angeklagten Manfred Genditzki am 07. Juli 2023 im Wiederaufnahmeverfahren »aus tatsächlichen Gründen wegen erwiesener Unschuld« frei.
“Hier hat ein Mensch, vom Unrecht der Jahre gezeichnet, gegen einen mächtigen und in Teilen arroganten Staatsapparat gewonnen.”
FLORIAN GLIWITZKY
PETRA BECKERS
ELISABETH EHRL
Kommentare aus der Gesellschaft
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“In solch einem Fall sehe ich die Justiz als Straftäter”
Über die neuartige Computersimulation
Rechtsanwältin Regina Rick:
“Der damals zuständige Staatsanwalt hat mich ja
mehr oder weniger ausgelacht [...]“
"Manfred Genditzki wird vorgeworfen, eine Rentnerin in Rottach-Egern am Tegernsee auf den Kopf geschlagen und sie dann in einer Badewanne ertränkt zu haben. Er wird verurteilt – obwohl es kein Tatmotiv gibt. Schließlich hebt der BGH das Urteil auf, der Fall muss erneut verhandelt werden. Wiederum fordert die Anklage eine lebenslange Haftstrafe wegen Mordes. Wie die Staatsanwaltschaft München einem offensichtlich Unschuldigen ein Gewaltverbrechen andichten will. SZ, 12.01.2012"
Damaliger Ankläger und Karrierist Florian Gliwitzky,
der unter Missbrauch seines Amtes
(a) eine (unbegründete) Mordanklage erhob,
(b) diese skrupellos durchfocht,
(c) damit das Leben des Betroffenen
und das seiner Angehörigen zerstörte,
(d) Karriere zum Richter und Pressesprecher
am Oberlandesgericht machte.
Das Bayerische Justiz- und Polizeisystem schreckte nicht davor zurück, Manfred Genditzki (verzweifelt über seine Lage) in die beabsichtigte Selbsttötung zu treiben, die glücklicherweise scheiterte.
“Am 15.01.2009 beging der Angeklagte einen Suizidversuch, indem er sich gegen 5.30 Uhr in den Heizungskeller der Wohnanlage einsperrte, von innen den Schlüssel ins Schloss steckte, um ein Öffnen von außen zu verhindern, und stündlich ein bis zwei Tabletten des russischen Schmerzmittels „Ketanov" einnahm und dazu eine nicht näher feststellbare Anzahl von Halbliterflaschen Bier trank. Seiner Frau hatte er einen Abschiedsbrief hinterlassen, in dem er mitteilte, dass er den Druck nicht mehr aushalte.”
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ÜBER DIE
JUSTIZKRIMINELLEN
PETRA BECKERS UND
FLORIAN GLIWITZKY
Florian Gliwitzky und Petra Beckers, Richter am Oberlandesgericht München, beschuldigten und verurteilten zu Selbstzwecken einen Unschuldigen zu lebenslanger Haft. Beckers war vorher selbst Staatsanwältin, sowie gruppenleitende Staatsanwältin bei der zuständigen Staatsanwaltschaft am Landgericht München II. Dort wurde sie Vorsitzende Richterin einer Kammer für Strafsachen.
“Dann kam der Urteilsspruch: »Schuldig des Mordes, lebenslange Haft«. In 20 Jahren als Gerichtsreporter hatte ich noch nie erlebt, dass ein Gericht
auf so eklatante Weise gegen den Grundsatz »Im
Zweifel für den Angeklagten« verstoßen hatte. Nie
werde ich das Gesicht des Rechtsanwalts Widmaier
vergessen, als er seinen Mandanten aus dem Gerichtssaal begleitete: Er war weiß wie die Wand,
wie ein Mann, der ein Gespenst gesehen hat. (DIE ZEIT, 2021)”JUSTIZKRIMINELLEN
PETRA BECKERS UND
FLORIAN GLIWITZKY
Florian Gliwitzky und Petra Beckers, Richter am Oberlandesgericht München, beschuldigten und verurteilten zu Selbstzwecken einen Unschuldigen zu lebenslanger Haft. Beckers war vorher selbst Staatsanwältin, sowie gruppenleitende Staatsanwältin bei der zuständigen Staatsanwaltschaft am Landgericht München II. Dort wurde sie Vorsitzende Richterin einer Kammer für Strafsachen.
“Ein Hausmeister sitzt seit Jahren in Haft, weil er eine alte Frau getötet haben soll. Die Beweise,
dass er kein Mörder ist, sind erdrückend. Doch die Justiz will das nicht wahrhaben.”
Ein Hinweis zu der im aktuellen Prozess Vorsitzenden Richterin Elisabeth Ehrl (*1962): Ihren Justizdienst bestritt Ehrl ebenfalls als Staatsanwältin und gruppenleitende Staatsanwältin, dies bei der Staatsanwaltschaft am Landgericht München I. An diesem Gericht, das im Wiederaufnahmeverfahren von Manfred Genditzki Prozessgericht ist, ist Elisabeth Ehrl seit dem 1. Mai 2019 Vorsitzende Richterin einer Strafkammer. Die Wiederaufnahme des Verfahrens lehnte sie als unzulässig ab. Die Kammer von Ehrl musste folglich erst vom Oberlandesgericht München dazu gezwungen werden, dem einst geschworenen richterlichen Eid folge zu leisten, Corpsgeist und früheren Kollegenzusammenhalt (!) zurückzustellen und sich ihrer eigenen Bindung an Recht und Gesetz bewusst zu werden.
Florian Gliwitzky stieg vom profillosen Ankläger zum Richter und Pressesprecher am Oberlandesgericht München auf, er besetzte den 2. Strafsenat und war Leiter der Pressestelle. Seit November 2022 ist er Mitglied und stellv. Vorsitzender im 38. Zivilsenat des OLG München, der u.a. Kartell/Urheber/Unterlassungs/Diesel- und Haftungssachen verhandelt. Petra Beckers folgte ihm, sie wurde vom Landgericht München II zur Richterin am Oberlandesgericht München befördert, als Angehörige des 1. Strafsenats. Hervorzuheben: Beckers (geb. 1962) steht im Handbuch der Justiz 1998 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft am Landgericht München II, ab 2000 wurde sie dort gruppenleitende Staatsanwältin. 2009 erhob genau diese Staatsanwaltschaft, vertreten durch Florian Gliwitzky (geb. 1973), Anklage gegen Manfred Genditzki. Zu dieser Zeit war Petra Beckers bereits Vorsitzende Richterin am Landgericht München II, sie verurteilte Manfred Genditzki 2010 zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe. “Erfolgreiche” Mordprozesse bzw. Mordurteile gelten als Aufstiegs- und Karrieregarant in der Justiz, danach zu eifern, das oblag dem Duo Beckers / Gliwitzky auf Kosten eines Dritten, der auf allen Ebenen seines Lebens nicht wiedergutzumachende, schwerwiegende Schäden erlitten hat. Nicht Manfred Genditzki gehört(e) 13 Jahre in ein Gefängnis, sondern diejenigen, die ihn angeklagt und verurteilt haben. Mit anschließendem, lebenslangen Berufsverbot.
Ein Hinweis zu der im aktuellen Prozess Vorsitzenden Richterin Elisabeth Ehrl (*1962): Ihren Justizdienst bestritt Ehrl ebenfalls als Staatsanwältin und gruppenleitende Staatsanwältin, dies bei der Staatsanwaltschaft am Landgericht München I. An diesem Gericht, das im Wiederaufnahmeverfahren von Manfred Genditzki Prozessgericht ist, ist Elisabeth Ehrl seit dem 1. Mai 2019 Vorsitzende Richterin einer Strafkammer. Die Wiederaufnahme des Verfahrens lehnte sie als unzulässig ab. Die Kammer von Ehrl musste folglich erst vom Oberlandesgericht München dazu gezwungen werden, dem einst geschworenen richterlichen Eid folge zu leisten, Corpsgeist und früheren Kollegenzusammenhalt (!) zurückzustellen und sich ihrer eigenen Bindung an Recht und Gesetz bewusst zu werden.
“Leider ist das Justizsystem in Deutschland mit viel zu wenigen Richterinnen und Richtern ausgestattet; wäre es umgekehrt, könnten untragbare Bedienstete wie Florian Gliwitzky und Petra Beckers unverzüglich und konsequent aus dem Dienst entfernt werden. Ohne Möglichkeit der Wiederkehr. Denn wer sich derart vergreift, taugt nicht für das Amt des Richters.“
Manfred Genditzki: “Ich habe in den letzten Jahren keine Butter gegessen. Mir reicht Brot und Butter, und ein Ei dazu. Das ist das, was ich nicht hatte.”
“Das Landgericht München II war überzeugt, dass Manfred Genditzki die Seniorin in ihrer Badewanne ertränkt hatte, um zu vertuschen, dass er sie in einem Streit verletzt hatte. Zuvor hatte die Staatsanwaltschaft ihm vorgeworfen, er habe einen Diebstahl vertuschen wollen – was sich nicht beweisen ließ. Anwältin Regina Rick erreichte beim Landgericht München I ein Wiederaufnahmeverfahren – mit neuen Gutachten. Wichtig ist der Todeszeitpunkt, der laut Rick unklar war, weil die Ermittler die Leiche drei Stunden im Wasser liegen ließen, ohne Wasser- und Raumtemperatur zu messen. Mit einem modernen, thermodynamischen Verfahren ermittelte ein Experte in ihrem Auftrag den Todeszeitpunkt. Fazit: Genditzki komme nicht als Täter infrage. „Auch die fehlende Waschhaut und die Wegdrückbarkeit der Leichenflecke ergab einen deutlich späteren Todeszeitpunkt“, sagt Rick. In den früheren Prozessen hatte sich ein Experte festgelegt, dass die Seniorin nach einem Sturz nicht so in der Wanne liegen geblieben wäre. Auch das haben Experten laut Rick widerlegt. Zudem habe eine Zeugin ausgesagt, dass es eine Angewohnheit der Verstorbenen gewesen sei, ihre Schmutzwäsche in der Wanne einzuweichen und sie dabei schon öfter gestürzt sei. Die Aussage hielt die Staatsanwaltschaft für irrelevant.“
Manfred Genditzki am Tegernsee © THOMAS PLETTENBERG
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